Millionenstrafe für TÜV Rheinland

Nanterre. Ein Gericht hat den TÜV Rheinland im Skandal um mangelhafte Brustimplantate des französischen Herstellers PIP zur Zahlung von mehr als zehn Millionen Euro Schadenersatz an hunderte betroffene Frauen verurteilt. Am Donnerstag urteilte eine Zivilkammer des Gerichts in Nanterre nahe Paris, das Prüfunternehmen müsse 605 von 1.319 Klägerinnen entschädigen. Die meisten der Frauen in diesem Verfahren kommen aus Großbritannien.
Bei Poly Implant Prothèse (PIP) habe es seit 2002 eine Diskrepanz zwischen der Menge des bestellten Gels für die Brustimplantate und der Zahl der hergestellten Prothesen gegeben. Diese »offensichtliche Anomalie« hätte dem TÜV laut der Kammer auffallen müssen. TÜV-Anwältin Christelle Coslin kündigte gegenüber AFP an, sie werde dem TÜV empfehlen, Berufung einzulegen.
Im vergangenen Mai hatte das oberste französische Gericht eine Mitverantwortung des TÜV Rheinland in dem Brustimplantate-Skandal endgültig bestätigt. Bei der Prüfung der Implantate sei der TÜV Rheinland Frankreich seinen »Pflichten zur Kontrolle, Sorgfalt und Wachsamkeit« nicht nachgekommen, urteilte der Kassationsgerichtshof in Paris. Dadurch wurde der Weg zur Entschädigung zehntausender betroffener Frauen auf der ganzen Welt frei.
Im Jahr 2010 hatte die französischen Gesundheitsbehörden erstmals festgestellt, dass die Brustimplantate von PIP überdurchschnittlich oft rissen und nur mit billigem Industrie-Silikon gefüllt waren. In dem Fall gab es bereits eine ganze Reihe von Prozessen gegen den TÜV Rheinland, unter anderem auch in der BRD. (AFP/jW)
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