Weiterhin Sonderregeln für Ukraine-Flüchtlinge

Brüssel. Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine können mindestens bis März 2025 in der EU bleiben. Darauf einigten sich die EU-Innenminister am Donnerstag in Brüssel. Die Verlängerung der Sonderregeln biete Gewissheit für die mehr als vier Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer, die seit dem russischen Einmarsch am 24. Februar 2022 in verschiedene Mitgliedsländer der EU geflüchtet sind, teilte der spanische Vorsitz des EU-Innenministerrats mit.
Die EU-Staaten hatten kurz nach Beginn des russischen Angriffs vor 19 Monaten die Richtlinie für den Fall eines »massenhaften Zustroms« von Vertriebenen aktiviert. Sie wurde zuletzt bis zum 4. März 2024 verlängert - und jetzt ein weiteres Mal.
Vorteil der Regel ist, dass die Betroffenen kein langwieriges Asylverfahren durchlaufen müssen. Zudem haben sie unmittelbar das Recht auf Sozialleistungen, Bildung, Unterkunft sowie auf eine Arbeitserlaubnis. Die Einigung muss noch formell bestätigt werden. (dpa/jW)
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