Frankreich: Verfassungsrat billigt »Rentenreform«
Paris. Der französische Verfassungsrat hat die Kernpunkte der landesweit verhassten Rentenreform des Präsidenten Emmanuel Macron gebilligt. Die obersten Verfassungshüter erteilten in einer am Freitag abend veröffentlichten Erklärung unter anderem der Anhebung des Renteneintrittsalters um zwei Jahre ihre Zustimmung. Bislang können Franzosen nach 42 Beitragsjahren im Alter von 62 in Rente gehen. In weniger bedeutenden Artikeln des Gesetzes gebe es juristische Fehler, erklärte der Rat am Freitag. Eine von der Opposition zur Bedingung gemachte Volksabstimmung zu dem revanchistischen Prestigeprojekt von Macron wurde von den Verfassungshütern zurückgewiesen.
Die Reform war mit einem verfassungsrechtlichen Trick ohne Abstimmung im Parlament durchgepeitscht worden. Die Regierung überstand daraufhin nur knapp ein Misstrauensvotum. Umfragen zufolge lehnt die große Mehrheit der Franzosen das Gesetz ab. Seit Monaten gibt es Streiks und Massenproteste dagegen. Die Bewegung hatte sich zuletzt zunehmend radikalisiert. Nach der Entscheidung des Verfassungsrates ist mit einem Aufflammen der Proteste zu rechnen. (AFP/Reuters/jW)
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