-
18.02.2023
- → Ausland
Urteil zu geplantem Anschlag auf Macron
Paris. Ein französisches Gericht hat am Freitag drei Personen wegen eines geplanten Anschlags auf den Staatspräsidenten Frankreichs, Emmanuel Macron, zu Haftstrafen von einem bis drei Jahren verurteilt. Das Pariser Gericht befand die Angeklagten der Verschwörung zu einem terroristischen Akt für schuldig. Neun weitere Angeklagte – sämtlich Mitglieder einer extrem rechten Onlinegruppe, die als »Barjols« bekannt wurde – sprach das Gericht frei. Ein weiterer Angeklagter wurde des illegalen Besitzes einer Schusswaffe für schuldig befunden. (AFP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!