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Gericht erlaubt Mitarbeiterkontrolle bei Amazon

Foto: Daniel Bockwoldt/dpa
Hier dürfen Mitarbeiter gemäß Gerichtsurteil permanent kontrolliert werden. Amazon-Logistikzentrum Winsen

Hannover. Das Verwaltungsgericht Hannover hat in einem datenschutzrechtlichen Kontrollverfahren der Amazon Logistik Winsen GmbH das System der permanenten Datenerfassung der Mitarbeitertätigkeiten erlaubt. »Wir haben erkannt, dass diese Steuerung erforderlich ist«, sagte die Vorsitzende Richterin Andrea Reccius am Donnerstag nach einem Verhandlungstag am Standort des Onlinehändlers in Winsen/Luhe im Landkreis Harburg. Der Zweck liege in der Steuerung der logistischen Abläufe, es würden keine persönlichen Eigenschaften überwacht.

Die Datenschutzbeauftragte des Landes hatte im Oktober 2020 das ununterbrochene Erheben von Mitarbeiterdaten per Scanner untersagt, dagegen hatte das Unternehmen geklagt. Zu einer einvernehmlichen Lösung waren die Parteien nicht bereit. Das Gericht ließ die Berufung zu.

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Winsen ist eines von 20 großen Logistikzentren in Deutschland. Rund 1.950 Mitarbeiter sind dort auf 64.000 Quadratmetern Fläche beschäftigt, die meisten arbeiten in einem Drei-Schichten-Modell. Nach Betriebsratsangaben erhalten die Beschäftigten bei der Abfertigung der Pakete den Mindestlohn. (dpa/jW)

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Erschienen am 10.02.2023, Betrieb & Gewerkschaft

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