Berliner Senat will Länderöffnungsklausel für Mietendeckel

Berlin. Nach dem Scheitern des Berliner Mietendeckels vor dem Bundesverfassungsgericht will die »rot-rot-grüne« Landesregierung nun mithilfe einer Bundesratsinitiative die Einführung eines Mietendeckels ermöglichen. Ein Antrag für eine solche Initiative zur Schaffung einer Länderöffnungsklausel zur Mietenregulierung wurde am Dienstag beschlossen, wie der Senat nach seiner Sitzung mitteilte. Das Ziel der Berliner Initiative im Bundesrat sei es, im Bundesrecht eine Länderöffnungsklausel zu schaffen mit deren Hilfe durch Landesrecht von den mietpreisrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches auf angespannten Wohnungsmärkten abgewichen werden kann. Dann könnte beispielsweise ein Mietendeckel eingeführt werden.
Länder sollen abweichen dürfen, »wenn die Wohnungsmarktlage in einzelnen Gebieten dies erfordert, um die Mieterinnen und Mieter wirksam vor Verdrängung aufgrund steigender Mieten zu schützen und die Mieten nachhaltig leistbar zu halten«, hieß es weiter. »Die Idee des Mietendeckels war richtig, deshalb müssen wir jetzt die rechtlichen Grundlagen dafür schaffen«, teilte Justizsenator Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen) mit. Deshalb brauche es im Bundesrecht eine Öffnungsklausel, um in angespannten Wohnungsmärkten regulierend deckeln zu können.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im April den Berliner Mietendeckel für mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig erklärt. Für Berlin und die anderen Bundesländer bestehe demnach keine Möglichkeit, landesrechtliche Regelungen zur Mietbegrenzung einzuführen. Das will der Berliner Senat mithilfe der Länderöffnungsklausel nun ändern. (AFP/jW)
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