BGH hebt Raserurteil auf

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Rasers zu sechs Jahren Haft durch das Landgericht Aachen im Jahr 2019 aufgehoben. Auf Revision des Angeklagten werde die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen, teilte der Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe mit.
Das Aachener Gericht hatte im Sommer vor zwei Jahren einen damals 46jährigen Mann wegen eines nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und schwerer Gesundheitsschädigung verurteilt. Bei dem Verkehrsunfall im Drogenrausch war der Partner und Beifahrer des Verurteilten gestorben. Der Fahrer war mit mindestens Tempo 135 an einer roten Ampel auf einen stehenden Wagen geprallt. Dessen Fahrer ist seitdem querschnittsgelähmt.
Die Verteidigung hatte damals höchstens zwei Jahre Haft gefordert. Die Staatsanwaltschaft wollte wegen Mordes und versuchten Mordes eine lebenslange Haftstrafe erreichen. (dpa/jW)
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