Asylanträge: Gerichte kippen Drittel aller inhaltlich geprüften Ablehnungen

Osnabrück. Knapp ein Drittel aller von Verwaltungsgerichten im vergangenen Jahr inhaltlich überprüften ablehnenden Asylbescheide ist offenbar falsch gewesen. In 31 Prozent der entsprechenden Fälle hätten die Richter den klagenden Geflüchteten am Ende doch einen Schutzstatus zugesprochen. Das berichtete die Neue Osnabrücker Zeitung am Dienstag. Sie berief sich dabei auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke.
Demnach überprüften deutsche Verwaltungsgerichte im vergangenen Jahr rund 68.000 ablehnende Entscheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Zuge der entsprechenden Verfahren auch inhaltlich. Davon erklärten sie etwa 21.200 für rechtswidrig. Besonders hoch war die Quote bei Betroffenen aus Afghanistan. Insgesamt wird laut Bericht gegen drei Viertel der ablehnenden Entscheidungen des BAMF geklagt. Die innenpolitische Sprecherin der Linke-Fraktion, Ulla Jelpke, kritisierte die Fehlerquote des Amts. »Das ist inakzeptabel und ein starkes Indiz dafür, dass das BAMF seine Entscheidungspraxis und Qualitätskontrolle ändern muss«, sagte Jelpke der Neuen Osnabrücker Zeitung. (AFP/jW)
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