Neue Initiative im Bundestag für Neuregelung der Sterbehilfe
Berlin. Für die Neuregelung der Sterbehilfe gibt es eine weitere fraktionsübergreifende Initiative. Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten hat dazu am Montag Eckpunkte vorgelegt und will damit eine Diskussionsrunde am 20. April vorbereiten. Eine Neuregelung ist notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Februar vergangenen Jahres ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hatte.
Die Gruppe um den Abgeordneten Ansgar Heveling und den früheren Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (beide CDU) will einerseits das Recht von Sterbewilligen auf einen freiverantwortlichen Suizid und das Recht der Inanspruchnahme der Hilfe Dritter garantieren. Andererseits sollen aber gefährdete Gruppen vor inneren und äußeren Einflüssen auf die Freiheit ihrer Willensentscheidung geschützt werden. Geschäftsmäßige Suizidhilfe soll grundsätzlich strafbar sein. Nur unter sehr speziellen Voraussetzungen soll sie nicht unrechtmäßig sein. Um festzustellen, ob ein Suizidentschluss wirklich in freier Verantwortung getroffen wurde, sollen grundsätzlich mindestens zwei Untersuchungen durch einen Facharzt oder eine Fachärztin für Psychiatrie Vorschrift sein. Auch eine Beratung, die individuelle Hilfeangebote eröffnet, soll es geben. Eine Suizidhilfe für Minderjährige soll ausgeschlossen sein. (dpa/jW)
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