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»Gruppe Freital«: Haftstrafen für Neonazis gefordert

Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa
Die Angeklagten (gepixelt) mit ihren Anwälten vor Prozessbeginn im Verhandlungssaal des Oberlandesgerichts Dresden (25.1.2021)

Dresden. Im Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der neonazistischen »Gruppe Freital« hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden am Montag Freiheitsstrafen zwischen acht Monaten sowie drei Jahren und zwei Monaten gefordert. Zwei 27 und 53 Jahre alte Männer waren Mitglieder der Gruppe und beteiligten sich an Gewaltaktionen gegen politisch Andersdenkende und Flüchtlinge, sagte Staatsanwalt Thomas Fischer im Plädoyer vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden. Für zwei Unterstützer verlangte er Bewährungsstrafen von acht Monaten sowie einem Jahr und zehn Monaten, jeweils mit Geldauflage. Der jüngste und der älteste Angeklagte haben laut Fischer die Gefahr für Leib und Leben in Kauf genommen, später sogar den Tod von Geschädigten. Die als terroristisch eingestufte Vereinigung hatte von Sommer bis Anfang November 2015 in der Kleinstadt Freital südwestlich von Dresden und Umgebung Anschläge auf Ausländer und politisch Andersdenkende verübt, um diese einzuschüchtern, die Aufnahme von Flüchtlingen zu verhindern oder diese zu vertreiben. (dpa/jW)

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Erschienen am 26.01.2021, Inland

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