Türkei: Kölner Sängerin weiter in Untersuchungshaft

Istanbul. Die wegen Terrorvorwürfen verurteilte Kölner Sängerin Hozan Cane bleibt weiterhin in der Türkei in Untersuchungshaft. Das Gericht in Edirne stimmte am Donnerstag gegen die zuvor von der Staatsanwaltschaft geforderte Freilassung Canes. Das Gericht gab an, eine medizinische Untersuchung abwarten zu wollen. Der Prozess soll am 20. Oktober fortgesetzt werden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihren Antrag auf Freilassung mit der bereits abgesessenen Haftzeit Canes, ihrem Gesundheitszustand und den Bedingungen in den Gefängnissen aufgrund der Coronapandemie begründet. Die Freilassung solle aber an Auflagen geknüpft sein wie etwa eine Ausreisesperre, sagte der Staatsanwalt.
Die Sängerin ist seit zwei Jahren inhaftiert. Sie wurde kurz vor den Präsidenten- und Parlamentswahlen im Juni 2018 in Edirne festgenommen. Im November desselben Jahres wurde sie zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Im August 2020 wurde das Verfahren neu aufgerollt, nachdem das höchste Berufungsgericht das vorangegangene Urteil nicht bestätigt hatte. Es gebe keine klaren Beweise für die unterstellte Mitgliedschaft in der verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei PKK, hieß es zur Begründung. Die Anklage hatte sich unter anderem auf Inhalte von Facebook- und Twitter-Profilen gestützt.
Cane nahm erstmals persönlich an einer Verhandlung teil. Die Anwälte kündigten an, gegen die Entscheidung vorgehen zu wollen. Bei der Auftaktverhandlung Anfang August hatte das Gericht eine Entlassung aus der Untersuchungshaft abgelehnt und argumentiert, es bestehe Fluchtgefahr, weil sie deutsche Staatsbürgerin sei. Zudem wolle man noch eine medizinische Untersuchung zum Gesundheitszustand Canes abwarten, hieß es unter anderem. (dpa/jW)
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