Weiter hohe Hürden bei Sonntagsöffnung

Leipzig. Für die Zulässigkeit einer Sonntagsöffnung von Geschäften anlässlich von Märkten oder Festen gelten weiter hohe Hürden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bekräftigte am Montag seine bisherige Rechtsprechung zu dem Dauerstreitthema. Die Leipziger Richter änderten zwei Urteile des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim und des Oberverwaltungsgerichts in Münster ab, die die Hürden niedriger gesetzt hatten. Zugrunde lagen jeweils Klagen der Gewerkschaft Verdi gegen Sonntagsöffnungen in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen.
Der Streit hatte sich an einer Prognoseregel entzündet, die das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil 2015 festgelegt hatte. Die Kommunen müssen demnach belegen, dass ein Fest oder ein Markt für sich genommen mehr Besucher anzieht als eine Sonntagsöffnung ohne diese Veranstaltung. (dpa/jW)
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