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Vollmachten für Orban nur bei Gefahrennotstand
Budapest. Ungarns Parlament hat am Dienstag einstimmig ein Gesetz zur Aufhebung der Sondervollmachten von Ministerpräsident Viktor Orban beschlossen. Diese galten seit Ende März und waren ursprünglich zeitlich unbefristet. Nun gilt: Sobald die Regierung den Gefahrennotstand beendet – Orban hatte angekündigt, dies bis zum 20. Juni zu tun –, werden die Vollmachten aufgehoben. Ebenfalls gebilligt wurde nur mit den Stimmen des Regierungslagers ein diesbezügliches Durchführungsgesetz. Dieses enthält Bestimmungen, die den flexiblen Erlass von Verordnungen im Falle neuer Virusausbrüche ermöglichen sollen. (dpa/jW)
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