Antrag von Amazon auf Kurzarbeit abgelehnt
Paris. Der Onlineversandhändler Amazon bekommt in Frankreich einer Entscheidung der zuständigen Behörden zufolge für mehrere französische Logistikzentren keine Kurzarbeit genehmigt. Ein entsprechender Antrag sei vom Arbeitsministerium abgelehnt worden, bestätigte Amazon am Montag. Der Gerichtsstreit um Sicherheitsvorkehrungen in der Coronakrise wirke sich auf die Tätigkeit Amazons aus. In diesem Zusammenhang sei die Kurzarbeit beantragt worden, von der »andere Unternehmen profitiert haben«, erklärte der Konzern in einer Mitteilung.
Der Antrag sei abgelehnt worden, weil die Schließung der Logistikzentren nicht damit verbunden sei, dass weniger bestellt werde, sondern mit einer Gerichtsentscheidung, erklärte das Ministerium die Entscheidung. Für diesen Fall sei Kurzarbeit nicht geplant.
Hintergrund ist ein Rechtsstreit des Onlinehändlers über Schutzmaßnahmen für die Angestellten in Logistikzentren. Ein Berufungsgericht hatte Ende April entschieden, dass Amazon weiterhin nur Bestellungen von bestimmten Artikeln entgegennehmen darf. Diese Auflage gelte solange, bis der Konzern seine Schutzmaßnahmen verbessert habe. Es bestätigte damit weitgehend eine vorangegangene Entscheidung eines Gerichts im Pariser Vorort Nanterre. Amazon hatte dagegen Berufung eingelegt und seine Logistikzentren in Frankreich vorerst geschlossen. Die Gerichtsentscheidung war von der Gewerkschaftsgruppe Union Syndicale Solidaires erwirkt worden. (dpa/jW)
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