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Betätigungsverbot für Hisbollah

Foto: Marwan Naamani/dpa
Dürfen sich ab sofort nicht mehr in der Bundesrepublik betätigen: Anhänger der Hisbollah

Berlin. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat ein Betätigungsverbot für die Hisbollah verkündet. Das bedeutet, dass die schiitisch-islamische Partei ihre Aktivitäten in Deutschland einstellen muss. Die Verbotsverfügung richtet sich formal an Hisbollah-Generalsekretär Hassan Nasrallah. Gegen das Verbot kann innerhalb eines Monats vor dem Bundesverwaltungsgericht jemand klagen, der sich selbst als Vertreter der Hisbollah zu erkennen gibt.

Hunderte Polizisten durchsuchten am Donnerstag vier Moscheen und Vereine, die der Bewegung zugerechnet werden: die Al-Irschad-Moschee in Berlin, die Al-Mustafa-Gemeinschaft in Bremen, das Imam-Mahdi-Zentrum in Münster und die Vereinsräume der Gemeinschaft libanesischer Emigranten in Dortmund. In allen vier Städten sowie in Recklinghausen und in Niedersachsen wurden die Beamten nach Informationen der dpa auch in den Wohnungen führender Vereinsmitglieder und bei einem Steuerberater vorstellig.

Der Bundestag hatte die Regierung bereits im vergangenen Dezember aufgefordert, ein Betätigungsverbot zu erlassen. Ein entsprechender Antrag war mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP beschlossen worden. Das Betätigungsverbot bedeutet aus Sicht des Ministeriums auch, dass Kennzeichen der Hisbollah nicht mehr gezeigt werden dürfen. Außerdem kann Vermögen eingezogen werden. Versammlungen von Hisbollah-Anhängern sind nunmehr verboten.

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Die Hisbollah (arabisch für »Partei Gottes«) ruft zum bewaffneten Kampf gegen Israel auf. Im Libanon ist die Partei an der Regierung beteiligt; ihre paramilitärischen Milizen haben im Krieg in Syrien zusammen mit der syrischen Armee an der Bekämpfung sunnitischer Islamisten teilgenommen. Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu begrüßte die Entscheidung Seehofers. Kein Land solle der Hisbollah indirekte oder direkte Hilfe zukommen lassen, sagte er einer Mitteilung zufolge.

Der deutsche Staat rechnet innerhalb der Bundesrepublik bis zu 1.050 Menschen dem »extremistischen Personenpotential« der Hisbollah zu. In Deutschland war bislang wie in den meisten anderen EU-Staaten nur der militärische Arm der Hisbollah verboten, der politische Arm dagegen erlaubt. Die EU hatte den militärischen Teil 2013 auf die »Terrorliste« gesetzt. (dpa/jW)

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Erschienen am 01.05.2020, Inland

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