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Frankreich: Justiz bestätigt Urteil gegen Amazon

Foto: Pascal Rossignol/Reuters

Paris. Die französische Justiz hat eine Verfügung gegen Amazon bestätigt, wonach der US-Onlineriese seine Logistikzentren auf Coronarisiken für Mitarbeiter überprüfen muss. Ein Berufungsgericht in Versailles bestätigte damit am Freitag ein Urteil aus niedrigerer Instanz von vergangener Woche.

Allerdings weitete das Berufungsgericht die Liste der Güter aus, die Amazon bis zum Abschluss der Prüfung verkaufen darf. Danach darf Amazon nun bis zur Überprüfung seiner Standorte zusätzlich auch Hightech- und Büroprodukte sowie Tiernahrung vertreiben. Zudem senkten die Richter das Strafmaß auf 100.000 Euro.

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Der Konzern hatte seine Standorte in Frankreich als Reaktion auf die erstinstanzliche Entscheidung vorübergehend geschlossen. Ein Gericht in Nanterre bei Paris hatte vergangene Woche einer Klage von Gewerkschaftsvertretern stattgegeben, wonach Amazon die Risiken für Arbeiter in Lagerhallen überprüfen und währenddessen nur Lebensmittel sowie Hygieneartikel und Medizinprodukte vertreiben darf. Andernfalls droht dem Unternehmen eine Strafe von einer Million Euro.

Laut Gericht trug der US-Konzern den Sicherheits- und Gesundheitsverpflichtungen gegenüber seinen Angestellten nicht ausreichend Rechnung. Amazon äußerte sich zunächst nicht zur der Verfügung, die binnen 48 Stunden greift. (AFP/jW)

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Erschienen am 25.04.2020, Kapital & Arbeit

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