Zum Inhalt der Seite

Anno … 10. Woche

1945, 2. März: US-amerikanische Truppen besetzen Trier.

1945, 3. März: Der ehemalige Naziverbündete Finnland erklärt auf sowjetischen Druck dem Deutschen Reich rückwirkend zum 19. September 1944 den Krieg.

1945, 3. März: Die US-Armee erreicht Xanten und Krefeld. In Düsseldorf werden alle Rheinbrücken von der Wehrmacht gesprengt.

1945, 4. März: US-amerikanische Flugzeuge bombardieren versehentlich Zürich und Basel. Es gibt mehrere Todesopfer.

1945, 7. März: US-amerikanische Panzerverbände erobern die Ludendorff-Brücke in Remagen. Damit ist der erste Übergang für die Amerikaner auf die rechte Rheinseite möglich. Die Strategie Hitlers, alle Rheinbrücken zu sprengen, war in Remagen gescheitert, weil zuwenig Sprengstoff benutzt wurde. Die verantwortlichen Offiziere lässt Hitler erschießen. In zehn Tagen überqueren 60.000 US-Soldaten die Brücke und errichten auf der rechten Rheinseite einen Brückenkopf. Am 17. März bricht die Brücke zusammen.

1945, 7. März: US-amerikanische Truppen nehmen Köln ein.

1945, 7. März: Die Stadt Dessau wird bei einem britischen Luftangriff schwer zerstört.

1945, 8. März: In Abstimmung mit dem im Exil befindlichen königlichen Regentschaftsrat wird eine neue jugoslawische Regierung mit Josip Broz Tito an der Spitze gebildet. Die Mehrheit des Kabinetts geht aus der provisorischen Partisanenregierung hervor.

1945, 8. März: Auf Befehl Adolf Hitlers wird allen deutschen Familien die Sippenhaft für den Fall angedroht, dass sich Angehörige, die als Soldaten eingezogen wurden, in Gefangenschaft begeben, ohne bis zum äußersten gekämpft zu haben oder verwundet worden zu sein.

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 29.02.2020, Seite 15, Geschichte

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!