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Zielgerade fast erreicht
jW-Umzug: Entscheidung fällt in den nächsten Tagen
Liebe Leserinnen und Leser, ob wir nun eine besonders preisgünstiges Angebot für unseren Umzug aushandeln können oder nicht – der Transport, einige nötige Investitionen und Renovierungen werden in jedem Fall ein gewaltiges, vor allem ungeplantes Loch in die Kasse unseres Verlages reißen. Noch sind wir beim Verhandeln, und allein das nimmt sehr viel Zeit und Kraft in Anspruch, die uns an anderer Stelle fehlen. Es ist mal wieder ein Prozeß, der sich in letzter Minute entscheiden wird. Anders können wir nicht zu dem für uns günstigsten Angebot kommen. In den nächsten Tagen müssen wir allerdings auf die Zielgerade einbiegen.
Aktionsbüro
* Spenden bitte auf folgendes Konto: Verlag 8.Mai, Kto.-Nr. 0014544204, BLZ 100 30 500, Bankhaus Löbbecke & Co., Berlin, Stichwort: Umzug
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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