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13.05.2019, 20:00:16
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Zweierlei Evidenz: NPD-Radiospot nicht im RBB
Berlin. Im Gegensatz zu anderen Rundfunkanstalten muss der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) eine Wahlwerbung der NPD zur Europawahl nicht ausstrahlen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz, wie am Montag mitgeteilt wurde.
Der Radiospot propagiere eine pauschale Zweiteilung der Gesellschaft in Deutsche und kriminelle Ausländer, hieß es in der Begründung des Urteils. Er mache nicht nur auf Migranten aufmerksam, die seit 2015 Straftaten begangen hätten, sondern fordere, dass Deutsche vor sämtlichen Migranten zu schützen seien, die als reale und existenzielle Bedrohung dargestellt würden.
Der Hessische Rundfunk, der Norddeutsche Rundfunk und der Bayerische Rundfunk (BR) müssen die faschistische Werbung nach anderslautenden Gerichtsentscheidungen senden. Laut Verwaltungsgericht München erfüllt der Text nicht »evident« (offenkundig) den Tatbestand der Volksverhetzung, was für eine Ablehnung der Ausstrahlung erforderlich gewesen wäre, wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte. Der BR will sich juristisch noch dagegen wehren.
Auch Verwaltungsgerichte in Hamburg und Hessen genehmigten den Spot, in dem Deutsche »fast täglich zu Opfern« einer »unkontrollierten Massenzuwanderung« gemacht werden. (dpa/jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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