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Kein Fehlverhalten von »Sea-Watch«

Rom. Die deutsche Hilfsorganisation Sea-Watch hat sich nach Einschätzung der italienischen Justiz im Zusammenhang mit der Rettung von 47 Flüchtlingen nicht falsch verhalten. Zwar äußerte die Staatsanwaltschaft in Catania in einer Mitteilung am Sonnabend Bedenken an der Tauglichkeit des Schiffs »Sea-Watch 3« für die Seenotrettung im Mittelmeer. Gesetzesverstöße konnten die Ermittler indes nicht feststellen. Das Rettungsschiff darf zur Zeit den Hafen der sizilianischen Staat aufgrund von angeblichen Unregelmäßigkeiten nicht verlassen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 04.02.2019, Seite 7, Ausland

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