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Oft Verfahrensfehler beim Kirchenasyl

Berlin/Nürnberg. In rund der Hälfte aller Kirchenasylfälle haben die Kirchengemeinden nach Behördenangaben in den vergangenen gut eineinhalb Jahren einen wesentlichen Punkt des vereinbarten Verfahrens missachtet. Zwischen Anfang 2017 und Ende Juni 2018 sei für etwa 50 Prozent der Betroffenen kein Härtefalldossier eingereicht worden, teilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) der Deutschen Presseagentur am Dienstag mit. Insgesamt seien in diesem Zeitraum Kirchenasylmeldungen für 3.481 Menschen eingegangen. Auf Grundlage solcher Dossiers soll das BAMF Härtefälle gemäß dem im Februar 2015 eingeführten Verfahren erneut prüfen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 22.08.2018, Seite 2, Inland

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