-
24.12.2016
- → Kapital & Arbeit
Volkswagen vor US-Gericht
San Francisco. In der Auseinandersetzung um manipulierte Abgaswerte hat Volkswagen in den USA einen weiteren Vergleich mit Privatklägern ausgehandelt. Er betrifft Fahrer von Dieselfahrzeugen mit Dreilitermotoren, wie das Unternehmen am Donnerstag (Ortszeit) mitteilte. Das Gericht habe die Parteien angewiesen, die erforderlichen Unterlagen bis Ende Januar einzureichen und die Inhalte der Vereinbarung vertraulich zu behandeln. Die Klägervertreterin Elizabeth Cabraser erklärte, die Kunden könnten über eine Umrüstung oder einen Rückkauf ihres Fahrzeuges hinaus mit einer bedeutenden Entschädigung rechnen. Am Dienstag hatte sich Volkswagen zunächst mit den US-Behörden auf das Entschädigungsprogramm für die rund 83.000 Autos mit Dreilitermotoren geeinigt. Es kostet den Konzern vermutlich eine Milliarde Dollar (957 Millionen Euro) – zusätzlich zu der schon ausgehandelten Zahlung von knapp 15 Milliarden Dollar für Zweiliterfahrzeuge. (AFP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!