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Deutsche-Bank-Prozess: Revision eingelegt

München. Nach den Freisprüchen im Deutsche-Bank-Prozess hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Ob diese auch weiterverfolgt wird, werde erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung entschieden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München I am Dienstag. Danach blieben vier Wochen Zeit für eine schriftliche Begründung der Revision. Der Kochef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, und vier weitere ehemalige Topmanager des Geldinstituts waren am Montag vom Vorwurf des versuchten Prozessbetrugs freigesprochen worden. Das Landgericht sah nach einjähriger Prozessdauer keine Beweise für die Anklage der Staatsanwaltschaft. Der Prozess stand im Zusammenhang mit der Pleite des Medienkonzerns von Leo Kirch. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 27.04.2016, Seite 2, Inland

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