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Aus: Ausgabe vom 02.07.2015, Seite 5 / Inland

Lücken beim Mindestlohn noch nicht geschlossen

Berlin. Ein halbes Jahr nach Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro in der Stunde gilt die Gehaltsuntergrenze nicht für alle Beschäftigten. Darauf wies der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) am Mittwoch hin. Angestellte im Friseurhandwerk profitierten erst ab August vom Mindestlohn, sagte Stefan Körzell, Vorstandsmitglied des DGB. In der Fleischindustrie werden noch bis zum Oktober acht Euro in der Stunde gezahlt. Erst ab 2017 komme es zudem in Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau zu Löhnen auf Mindestlohnniveau. Möglich sind solche Ausnahmen auch durch von Gewerkschaften abgeschlossene »Einphasungstarifverträge«. (dpa/jW)