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Aus: Ausgabe vom 20.06.2015, Seite 5 / Inland

Charité-Beschäftigte dürfen streiken

Berlin. Das Arbeitsgericht Berlin hat am Freitag eine Klage zurückgewiesen, mit der die Charité das Streikrecht ihrer Mitarbeiter aushebeln wollte. Das Klinikum hatte versucht, mit einer einstweiligen Verfügung den unbefristeten Ausstand ab dem 22. Juni zu verhindern, zu dem die Gewerkschaft ver.di ihre Mitglieder unter den Beschäftigten aufgerufen hat. Die Charité verwies dabei unter anderem auf die Gefährdung der Patienten. Das Gericht sieht deren Sicherheit aber durch eine Notdienstvereinbarung gewährleistet. »Die unternehmerische Freiheit hört da auf, wo der Gesundheitsschutz für die Beschäftigten anfängt.« Mit diesem Satz bestätigte der Richter nach Angaben von ver.di die Rechtsauffassung der Gewerkschaft, die in der Tarifauseinandersetzung mehr Personal fordert. (jW)