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Klage gegen Schweizer Volksentscheid

Lausanne. Gegen den Schweizer Volksentscheid für eine Begrenzung der Zuwanderung ist vor dem obersten Gericht der Eidgenossenschaft Klage erhoben worden. Zwei Beschwerdeführer machen geltend, dass im Abstimmungskampf rassistische Parolen verwendet worden seien und das Resultat des Referendums am 9. Februar 2014 deshalb für ungültig erklärt werden müsse. Die Klage sei am Donnerstag beim Schweizerischen Bundesgericht eingegangen, berichtete die Schweizer Nachrichtenagentur SDA am Freitag. Das Ja zur Initiative verpflichtet die Regierung, bis 2017 Kontingente für Zuwanderer festlegen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 31.01.2015, Seite 2, Ausland

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