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Karlsruhe gegen Snowden-Vernehmung in BRD

Karlsruhe. Edward Snowden wird nicht in der Bundesrepublik vernommen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat eine entsprechende Klage von Linkspartei und Grünen zur Zeugenvernehmung des früheren US-Geheimdienstmitarbeiters in Deutschland abgewiesen. »Die Anträge sind unzulässig«, teilte das Karlsruher Gericht am Freitag mit.

Mit dem Verweis auf Beeinträchtigungen der deutsch-amerikanischen Beziehungen hatten sich auch die Regierungsparteien gegen eine Befragung Snowdens in der Bundesrepublik gestellt. Sie wollen Snowden in Moskau befragen, der lehnte dies jedoch ab und forderte eine Vernehmung in Berlin unter freiem Geleit. Mit einer Organklage gegen Bundesregierung und den NSA-Untersuchungsausschuss versuchten Linkspartei und Grüne diese zu ermöglichen.

Als »enttäuschend« bezeichnete Martina Renner, Obfrau der Linken im NSA Untersuchungsausschuss, das Karlsruher Urteil im Netzwerk Twitter. »Jetzt braucht es weiter politischen, auch außerparlamentarischen Druck, damit Snowden kommt«, so Renner weiter. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 13.12.2014, Seite 1, Inland

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