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Aus: Ausgabe vom 20.08.2014, Seite 2 / Inland

Brandenburger Richter pro Rundfunkgebühr

Potsdam. Der Beitrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist rechtmäßig. Das entschied am Dienstag das Verwaltungsgericht in Potsdam. Mehrere Klagen gegen die GEZ-Gebühr lagen den Brandenburger Richtern vor (jW berichtete). Weder käme der Rundfunkbeitrag einer Steuer gleich, noch werde durch die Anbindung der Beiträge an die Wohnungsinhaber das Gleichheitsgebot verletzt. Der Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung durch den Meldeabgleich sei gerechtfertigt, teilte ein Sprecher der Gerichts mit.

(jW)