-
18.06.2014
- → Inland
Radfahrer ohne Helm nicht mitschuldig
Karlsruhe. Radfahrer ohne Helm tragen bei einem Unfall keine Mitschuld an erlittenen Kopfverletzungen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden. Fahrradfahrern, die keinen Schutzhelm tragen, dürfe deshalb der Schadenersatz bei einem Unfall nicht gemindert werden. Im vorliegenden Fall hatte das Oberlandesgericht Schleswig einer Radfahrerin eine 20prozentige Mitschuld an erlittenen Kopfverletzungen gegeben, weil sie keinen Helm trug. Der BGH hob das Urteil auf und verwies unter anderem darauf, daß in Deutschland keine gesetzliche Helmpflicht für Radfahrer besteht. (Reuters/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland
