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Radfahrer ohne Helm nicht mitschuldig

Karlsruhe. Radfahrer ohne Helm tragen bei einem Unfall keine Mitschuld an erlittenen Kopfverletzungen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden. Fahrradfahrern, die keinen Schutzhelm tragen, dürfe deshalb der Schadenersatz bei einem Unfall nicht gemindert werden. Im vorliegenden Fall hatte das Oberlandesgericht Schleswig einer Radfahrerin eine 20prozentige Mitschuld an erlittenen Kopfverletzungen gegeben, weil sie keinen Helm trug. Der BGH hob das Urteil auf und verwies unter anderem darauf, daß in Deutschland keine gesetzliche Helmpflicht für Radfahrer besteht. (Reuters/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 18.06.2014, Seite 4, Inland

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