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BGH für mehr Verbraucherschutz

Karlsruhe. Banken dürfen keine Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite verlangen. Entsprechende Klauseln in den Darlehensverträgen seien unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag. Zahlreiche Vorinstanzen hatten bereits zugunsten der Verbraucher entschieden. Der BGH macht diese Entscheidungen nun allgemeingültig.

(dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 14.05.2014, Seite 4, Inland

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