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Aus: Ausgabe vom 14.05.2014, Seite 2 / Ausland

Gericht verpflichtet Google zu Datenschutz

Luxemburg. Bürger der EU-Mitgliedsstaaten können im Internet ein »Recht auf Vergessen« einfordern. So kann jeder den Suchmaschinenbetreiber Google dazu verpflichten lassen, in der Trefferliste Links zu Informationen zu löschen, die das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz verletzen. Das entschied der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg. Links zu Webseiten, die bei der Suche nach einem Namen auftauchen, müssen gelöscht werden, wenn seit der Veröffentlichung Jahre verstrichen sind oder die Informationen nicht mehr ihrem ursprünglichen Zweck entsprechen. Komme Google dem nicht nach, könne sich der Betroffene an die Datenschutzbehörden wenden. (dpa/jW)

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