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AfD-Landesverbandwill Wahl anfechten

München. Die Sitzverteilung im Bundestag entspricht nicht dem Wählervotum und verletzt daher Artikel 38 des Grundgesetzes, nach dem jede Stimme gleich viel zähle. Mit dieser Argumentation will die rechtspopulistische Partei Alternative für Deutschland (AfD) die Bundestagswahl anfechten. Sie war knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Dieses Vorhaben erklärte der bayerische AfD-Landesvorsitzende André Wächter am Donnerstag. Deshalb würden sie vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen – wenn der Bundestag die Wahl nicht für ungültig erkläre. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 29.11.2013, Seite 5, Inland

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