Zum Inhalt der Seite

Fotograf muß sich ausweisen

Lüneburg/Göttingen. Wer Nahaufnahmen von Polizisten im Einsatz macht, muß bei einer anschließenden Überprüfung seine Personalien preisgeben. Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden und so ein Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen bestätigt. Im konkreten Fall hatte ein Mitglied einer Bürgerinitiative dagegen geklagt, daß seine Personalien am Rande einer Versammlung überprüft werden sollten, weil es fotografiert hatte. (Az. 11 LA 1/13) (dpa/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 25.06.2013, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen