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Regierung entlastet Stromnetzbetreiber

Berlin. Um den Ausbau der Windenergie vor den Küsten von Nord- und Ostsee voranzutreiben, will die Bundesregierung die Haftungsrisiken für Netzbetreiber begrenzen. Dafür solle das Energiewirtschaftsgesetz geändert werden, teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwoch in Berlin mit. Auch sollen die Kosten für die Offshoreanbindung in der Stromrechnung der Endverbraucher künftig einzeln ausgewiesen werden. Bisher mußten die Netzbetreiber für Ausfälle haften, wenn die Off­shore-Windanlagen zwar Strom erzeugen konnten, dieser wegen eines Leitungsschadens oder einer fehlenden Anbindung an das Landnetz aber nicht in das Stromnetz eingespeist werden konnte. Laut dem von der FAZ zitierten Verordnungsentwurf des Ministeriums sollen die Netzbetreiber bei einer Unterbrechung ab dem 15. Tag 80 Prozent der entgangenen Einspeisevergütung erstattet bekommen. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 18.05.2012, Seite 9, Kapital & Arbeit

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