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02.11.2011
- → Inland
Eichel will 6350 Euro mehr Pension
Berlin. Der Anwalt des früheren Bundesfinanzministers Hans Eichel (SPD) hat dessen Klage auf eine höhere Pension verteidigt. Es könne nicht rechtens sein, daß Eichels Tätigkeiten als Beamter und Oberbürgermeister der Stadt Kassel bei seinen Bezügen »vollständig eliminiert und unberücksichtigt« geblieben seien, sagte Wolfgang Klemt gegenüber Bild (Dienstagausgabe).
Das Bundesverwaltungsgericht wird am 24. November über den Fall verhandeln. Eichel will laut Bild zusätzliche Pensionsansprüche in Höhe von monatlich rund 6350 Euro durchsetzen. Ihm würden demnach bei Erfolg 14550 Euro im Monat zustehen. Nach dem Bundesministergesetz ruhen seine in seiner Zeit als Oberbürgermeister von 1975 bis 1991 erworbenen Ansprüche. Ab 1991 bis 1999 war Eichel Ministerpräsident von Hessen und anschließend bis 2005 Bundesfinanzminister. Er hatte zunächst vor dem Verwaltungsgericht Kassel Recht bekommen. Der Verwaltungsgerichtshof Hessen wies seine Klage dagegen ab.
Eichel sieht kein Problem in der Höhe der seiner Ansicht nach bestehenden Ansprüche. Anwalt Klemt erklärte, die Altersbezüge politischer Amtsträger entsprächen »nur einem geringen Bruchteil der Versorgungsbezüge, die in der Privatwirtschaft gezahlt werden«. (AFP/jW)
Das Bundesverwaltungsgericht wird am 24. November über den Fall verhandeln. Eichel will laut Bild zusätzliche Pensionsansprüche in Höhe von monatlich rund 6350 Euro durchsetzen. Ihm würden demnach bei Erfolg 14550 Euro im Monat zustehen. Nach dem Bundesministergesetz ruhen seine in seiner Zeit als Oberbürgermeister von 1975 bis 1991 erworbenen Ansprüche. Ab 1991 bis 1999 war Eichel Ministerpräsident von Hessen und anschließend bis 2005 Bundesfinanzminister. Er hatte zunächst vor dem Verwaltungsgericht Kassel Recht bekommen. Der Verwaltungsgerichtshof Hessen wies seine Klage dagegen ab.
Eichel sieht kein Problem in der Höhe der seiner Ansicht nach bestehenden Ansprüche. Anwalt Klemt erklärte, die Altersbezüge politischer Amtsträger entsprächen »nur einem geringen Bruchteil der Versorgungsbezüge, die in der Privatwirtschaft gezahlt werden«. (AFP/jW)
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