4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 25.10.2011, Seite 9 / Kapital & Arbeit

BGH schwächt Pressegrossisten

Karlsruhe. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Großverlage die unabhängigen Presse-Großhändler nicht zwingend mit Zeitschriften oder Zeitungen beliefern. Mit der am Montag verkündeten Entscheidung hat das Grosso-Unternehmen Heinz-Ulrich Grade den Rechtsstreit mit dem Bauer-Verlag endgültig verloren. Der Bauer-Verlag hat dem unabhängigen Pressegroßisten im Raum Hamburg 2009 gekündigt, um dort seine Erzeugnisse selbst an den Handel liefern. Zur Begründung hieß es, der Bauer-Verlag sei einer Gemeinsamen Erklärung der Verleger und Großisten von 2004 zugunsten des Monopolvertriebs nicht beigetreten. BGH-Präsident Klaus Tolksdorf betonte bei der mündlichen Verkündung, mit dem Urteil sei das Ende des Grosso-Systems aber »nicht eingeleitet«. Der BGH entschied jetzt, daß der Großhändler keinen Anspruch auf Belieferung hat. (dapd/jW)

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