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IG Metall darf bei Airbus streiken

Frankfurt am Main. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat am Freitag einen Antrag auf Erlaß einer Einstweiligen Verfügung gegen die IG Metall abgelehnt. Mit der Verfügung wollte der Airbus-Konzern erreichen, daß die Gewerkschaft nicht zu Warnstreiks für den von ihr verlangten »Zukunftstarifvertrag 2020« aufrufen darf, da einige dort enthaltene Forderungen nicht tarifierbar seien. Die Richter kamen zu der Auffassung, daß sich im Kurzverfahren zur Einstweiligen Verfügung die Streikrechtswidrigkeit von Forderungen nach erweiterter Mitbestimmung des Betriebsrats beim Einsatz von Leiharbeit sowie der Beschäftigten und des Betriebsrats bei der Arbeitsorganisation »nicht mit erforderlicher Sicherheit feststellen« lasse.

(jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 01.10.2011, Seite 2, Inland

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