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21.09.2011
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EU-Sitten
Das Sowjet-Emblem mit Hammer und Sichel darf in der EU nicht als Marke eingetragen werden, weil »sie der öffentlichen Ordnung oder den guten Sitten in einem Teil der EU widerspricht«, hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag entschieden. Damit scheiterte die Beschwerde eines russischen Designers, der das Emblem 2006 beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt hatte eintragen lassen wollen. Und das sah so aus: Zwei Ährengarben umrahmen eine Weltkugel, über der sich Hammer und Sichel kreuzen, darüber schwebt ein fünfzackiger roter Stern, unter ihr eine Sonne. Die Ährengarben sind von Bändern mit der Aufschrift »Proletarier aller Länder, vereinigt euch!« umwickelt. Die EU trägt Marken ein, die europaweit geschützt werden sollen. Den Russen wies sie aber ab, weil das Wappen in einigen EU-Staaten, die früher zum Warschauer Vertrag gehörten, von »einem beträchtlichen Teil« der Bevölkerung nicht akzeptiert werde. Dagegen klagte die Firma des Russen in Luxemburg. Die Richter verwiesen darauf, daß Hammer, Sichel und Stern in Ungarn als »Symbole des Despotismus« verboten sind. (AFP/jW)
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