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Aus: Ausgabe vom 17.06.2011, Seite 2 / Inland

Recht auf Wohnung ins Grundgesetz?

Berlin. Die Linkspartei will das Recht auf Wohnen ins Grundgesetz aufgenommen wissen. Der Anspruch auf eine Wohnung müsse für jeden vor Gericht einklagbar sein, sagte die bau- und wohnungspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Heidrun Bluhm, am Donnerstag in Berlin. Der Gesetzgeber müsse für einen nachhaltigen Wohnungsbau eintreten. »Jeder muß unabhängig von seiner finanziellen Situation angemessen wohnen können«, unterstrich Bluhm.

(dapd/jW)