Zum Inhalt der Seite

Hintergrund: Bundesministerium in der Kritik

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU/Foto) verkündet, das Bildungspaket eröffne neue Chancen für 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche von Bedürftigen – zur Teilnahme an Tagesausflügen, Mittagessen in Kita, Hort und Schule, am Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Mit dem Vorhaben wolle die Bundesregierung gezielt Kinder und Jugendliche unterstützen, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem Sozialgesetzbuch II sind, d.h. insbesondere Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Kritiker bezeichnen das Ganze als Farce. Z.B. seien zehn Euro monatlich für einen Musikunterricht völlig unzureichend. Selbst wenn sich ein günstiger Anbieter finde, sei mit dem geringfügigen Betrag kein Instrument zusätzlich zu finanzieren. Gleiches gelte für Sportvereine: Sportkleidung müsse angeschafft werden. Geld für Ausflüge zu beantragen sei ob des großen bürokratischen Aufwands wenig attraktiv. Ähnliches gelte für die Beantragung qualifizierter Lernförderung, wenn Kinder und Jugendliche in der Schule nicht mehr mitkommen. Erwerbslosenberater registrieren »große Unlust« bei Hartz IV-Beziehern, solche Anträge auszufüllen und Bescheinigungen von Lehrern und Vereinen zu beschaffen, weil viele sich gegängelt, bevormundet und stigmatisiert fühlten. Der in zwei Raten ausgezahlte Zuschuß von 100 Euro für ein ganzes Schuljahr sei zu gering. Mit dem Bildungspaket können Lernmaterialien und Beförderungskosten bei Besuch einer weiterführenden Schule bezuschußt werden, doch auch dafür herrscht Nachweispflicht. Die offizielle Information, zum Beispiel auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (www.bildungspaket.bmas.de ), sei diffus und unzureichend, meinen Kritiker.

(düp)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 16.05.2011, Seite 3, Schwerpunkt

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!