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30.03.2011
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Juristerei
Nach den Osaka-Regeln
Berlin. Die fünfmalige Olympiasiegerin Claudia Pechstein hat vorerst keinen Anspruch auf die Spitzenförderung der Bundespolizei. Die 36. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin lehnte einen entsprechenden Antrag der Eisschnelläuferin am Dienstag ab. Gegen den Beschluß wird Pechstein nach Aussage ihres Managers Ralf Grengel Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. »Solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist, wird es dazu keinen weiteren Kommentar geben«, teilte Grengel am Dienstag mit. In ihrem Eilantrag hatte Pechstein geltend gemacht, daß sie nach Ablauf ihrer Sperre am 8. Februar wieder zur Weltspitze gehört. Das Gericht wies auf die geringe Zahl an Förderstellen hin. Bei der Entscheidung über die Wiederaufnahme habe die Antragsgegnerin neben dem Lebensalter vor allem berücksichtigen müssen, daß Pechstein nach den »Osaka-Regeln« des IOC nicht berechtigt sei, an den Olympischen Spielen in Sotschi 2014 teilzunehmen. Die Osaka-Regeln besagen, daß ein wegen Dopings für mindestens ein halbes Jahr gesperrter Athlet nach Ablauf der Sperre für die kommenden zwei Olympischen Spiele nicht startberechtigt ist. Pechstein war vom Eislauf-Weltverband ISU wegen auffälliger Blutwerte für zwei Jahre gesperrt worden. (sid/jW)Freispruch für Brähmer
Schwerin. Der Schweriner Profiboxer Jürgen Brähmer bleibt frei. Im Januar 2010 war er vom Amtsgericht der Stadt zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt worden. Er sollte im Jahr 2008 einen Gastwirt verletzt und eine Frau beleidigt haben. Brähmer ging in Berufung. Nun hat das Landgericht das Strafverfahren mangels Beweisen eingestellt. Am 21. Mai will Brähmer in London seinen WBO-Titel gegen Nathan Cleverly (Wales) verteidigen. (sid/jW)Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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