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Millionenstrafe für E.on bestätigt

Luxemburg/Düsseldorf. Deutschlands größter Energieversorger E.on muß wegen der Behinderung von Kartellermittlungen ein Bußgeld von 38 Millionen Euro an die EU zahlen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wies am Mittwoch eine Nichtigkeitsklage des Unternehmens gegen die 2008 verhängte Buße ab. Nach einer Durchsuchung von E.on-Geschäftsräumen durch die EU-Wettbewerbsbehörden im Mai 2006 soll der Konzern ein von den Ermittlern an einem Lagerraum angebrachtes Siegel aufgebrochen haben. In dem Raum befanden sich die von den Wettbewerbshütern sichergestellten Unterlagen. E.on wies die Vorwürfe zurück. Die Richter in Luxemburg kamen aber zu dem Schluß, daß »zumindest ein fahrlässiger Siegelbruch gegeben sei«. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 16.12.2010, Seite 9, Kapital & Arbeit

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