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Aus: Ausgabe vom 17.07.2010, Seite 7 / Ausland

Öcalan scheitert mit Strasbourg-Klage

Strasbourg. PKK-Chef Abdullah Öcalan ist mit seiner Forderung nach einer Neuauflage seines Prozesses vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Sieben Richter des Strasbourger Gerichts erklärten Öcalans diesbezügliche Beschwerde für nicht zulässig, wie ein Justizsprecher am Freitag bekanntgab. Damit wird der Gerichtshof die Klage nicht weiter prüfen. Der 61jährige Öcalan wollte erreichen, daß der Gerichtshof für Menschenrechte die Türkei zu einem neuen Prozeß verpflichtet. Der Strasburger Gerichtshof hatte im Mai 2005 den Prozeß gegen den Chef der in der Türkei verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) vor einem sogenannten türkischen Staatssicherheitsgericht als rechtswidrig gewertet – unter anderem, weil daran zeitweise ein Militärrichter beteiligt war. Zugleich empfahlen die Strasbourger Richter der Regierung in Ankara, das Verfahren neu aufzurollen.

Dies lehnte das Schwurgericht von Istanbul im Mai 2006 mit dem Argument ab, auch ohne Anwesenheit eines Militärrichters wäre das Urteil gegen Öcalan identisch gewesen. Das Ministerkomitee des Europarats, das die Befolgung der Strasbourger Urteile überwacht, hatte diese Entscheidung im Februar 2007 gebilligt und den Fall zu den Akten gelegt. Dem folgte nun der Gerichtshof.


(AFP/jW)

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