-
23.06.2010
- → Inland
Verfassungsklage gegen Volkszählung
Bielefeld. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung
2011 hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung am Dienstag in
Bielefeld angekündigt. Zur Begründung hieß es, die
Zuordnung der unterschiedlichen Daten aus der Volkszählung
2011 sei über eine Personenkennziffer möglich. Eine
solche Ordnungsnummer hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem
Volkszählungsurteil von 1983 jedoch verboten. Das geltende
Zensusgesetz sei ein »Verstoß gegen das Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung«, sagte Michael Ebeling vom
Arbeitskreis. Auf der Website zensus11.de kann die Beschwerde
unterstützt werden.
(jW)
(jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland