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Gericht: FAU ist keine Gewerkschaft

Berlin. Der anarchosyndikalistische »Freien ArbeiterInnen Union Berlin« (FAU) wurde am Freitag vom Landgericht Berlin per einstweiliger Verfügung verboten, sich als Gewerkschaft oder Basisgewerkschaft zu bezeichnen. Das teilte die FAU am Samstag mit. »Dies ist der Höhepunkt einer Reihe von Versuchen der Neuen Babylon Berlin GmbH, juristisch gegen die stärkste und aktivste Arbeitnehmervereinigung im Betrieb vorzugehen«, heißt es in einer Erklärung. Hintergrund der Auseinandersetzung ist die Weigerung der Geschäftsführung des mit öffentlichen Mittel geförderten Kinos, mit der FAU-Betriebsgruppe über einen Haustarifvertrag zu verhandeln. Die Organisation kündigte an, gegen diesen Beschluß vorzugehen.

(jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 14.12.2009, Seite 5, Inland

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