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Aus: Ausgabe vom 15.08.2009, Seite 4 / Inland

Versammlungsgesetz bleibt ausgesetzt

München. Das umstrittene baye­rische Versammlungsgesetz darf vorerst weiterhin nicht angewendet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat die entsprechende einstweilige Anordnung um weitere sechs Monate verlängert, wie die Gewerkschaft ver.di als einer der 13 Antragsteller am Freitag in München mitteilte. Eine erste einstweilige Anordnung wäre am kommenden Montag ausgelaufen. Die endgültige Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes soll im Herbst fallen. Ver.di-Landesbezirksleiter Josef Falbisoner betonte: »Wir erwarten vom Bundesverfassungsgericht eine Grundsatzentscheidung, die den Ländern klare Grenzen setzt. Kritiker befürchten, daß das Gesetz zu einer allgemeinen Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit im Freistaat führt.« (ddp/jW)