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30.05.2009
- → Aktion
Grenzen der Meinungsfreiheit
Pressefreiheit kostet manchmal mehr als nur eine Abogebühr. Aber möglichst viele Abonnements helfen der jungen Welt, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und Information zu verteidigen
Von Denis Gabriel
Nicht alle mögen die Tageszeitung junge Welt. Viele
ärgern sich über die dort täglich neu lesbaren
Frechheiten. Manche lassen es dabei bewenden, sie voller Haß
angeblich zu ignorieren. Andere nutzen jede denkbare
Möglichkeit, mit dem Rechtsanwalt zu drohen. So wurde vor
einer Woche in der Rubrik »Ansichten« die Personalie
mit »Denunziant des Tages: Carl-W. Holzapfel«
überschrieben. Dies reizte eben jenen Herrn von der
Vereinigung der Opfer des Stalinismus so sehr, daß er der
jungen Welt mit Rechtsschritten drohte. Übrigens nicht zum
ersten Mal, allerdings sind seine diesbezüglichen
Bemühungen vor Gericht bisher gescheitert. Die heute nicht
zufällig in CDU-Reihen kämpfende ehemalige
Bürgerrechtlerin und ehemalige Überwachungsstaatsgegnerin
Vera Lengsfeld verlangt eine Gegendarstellung und droht mit
Rechtsschritten. Ebenfalls auf der »Ansichten«-Seite
hatte der Chefredakteur dieser Zeitung ein paar Tage zuvor einige
absurde Aussagen dieser Dame zum Fall des KZ-Aufsehers Demjanjuk
dokumentiert und folgendermaßen zusammenfassend kommentiert:
»Wer Menschen in Gaskammern treibt, ist Opfer des
Stalinismus«. Frau Lengsfeld stört hier offenbar
lediglich, daß der Kommentar Schölzels als ihre eigene
Aussage interpretiert werden könnte – was aber der Text
einfach nicht hergibt. Und gestern sollte vor dem Landgericht
Hamburg ein Prozeß stattfinden, den der ehemalige
bundesdeutsche Kriegsminister Hans Apel eingerührt hatte. In
einem jW-Interview mit dem Frankfurter Pfarrer Hans Christoph
Stoodt hatte dieser Apel als »Teil des rechtsnationalen
Milieus« bezeichnet, zumindest empfand Apel dies so und
verlangte von Stoodt eine Unterlassungserklärung. Der Pfarrer
argumentierte ausführlich, warum er diese nicht abgeben werde,
worauf Apel beim Landgericht Hamburg klagte. Am Donnerstag –
nur einen Tag vor dem Prozeß – zog er aber seine Klage
wieder zurück. Selbst aus seiner Klagebegründung geht
eindeutig hervor, daß man ihn durchaus dem rechtsnationalen
Milieu zuordnen kann.
Leider sind nicht alle Fälle, mit denen es die junge Welt zu tun hat, so einfach und damit so kostengünstig abzuwickeln wie die obengenannten. So findet am kommenden Dienstag ein Prozeß vor dem Hamburger Oberlandesgericht statt, den die junge Welt in erster Instanz bereits verloren hat. Zum Thema Sachsensumpf hatte jW-Autor Markus Bernhardt einen Beitrag geschrieben und den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses des sächsischen Landtages, den Linksparteiabgeordneten Klaus Bartl, zum Thema befragt. Dabei ging und geht es um das eigenartige journalistische Gebaren des damaligen Landeskorrespondenten der FAZ, Reiner Burger. Der wußte nämlich, daß die Vorwürfe gegen Staatsanwälte, Richter und Landesregierung allesamt nur heiße Luft und Medienrummel seien – und zwar Monate, bevor der Untersuchungsausschuß auch nur eine Akte einsehen oder auch nur einen Zeugen vernehmen konnte. In den von ihm angegriffenen jW-Beiträgen schilderten Bernhardt und Bartl auch ihre persönlichen Eindrücke, die sich ihnen aufgrund des Verhaltens Burgers aufdrängten. Burger widersprach nicht dem Vorwurf, daß er seinen Artikel persönlich dem Staatsanwalt Christian Avenarius zuspielte. Aber er interpretierte die subjektiven Eindrücke Bartls und Bernhardts so, als ob sie die Tatsachenbehauptung enthielten, er würde »im Auftrag redaktionsfremder Dritter« seine Artikel schreiben und verschicken. Das Gericht stellte in erster Instanz fest, daß sowas zwar nicht behauptet worden wäre, daß aber beim unbefangenen Leser durchaus ein entsprechender Eindruck erweckt worden sein könnte. Das war am 5.September 2008. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Untersuchungsausschuß noch immer keine vollständige Akteneinsicht und konnte noch immer nicht damit beginnen, Zeugen der Opposition zu vernehmen. Beides mußte erst vor dem Landesverfassungsgericht eingeklagt werden. Bis heute liegt ein Abschlußbericht nicht vor. Aber gegen eine Vielzahl von Journalisten, Staatsbediensteten und Zeugen wurden von der Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren wegen Verleumdung und anderer Vorwürfe eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft ging dabei sogar so weit, daß sie gegen Zeugen ermitteln ließ, die ihre Aussagen noch gar nicht beendet hatten. Da kann die junge Welt direkt froh sein, daß es bei ihrem Prozeß am kommenden Dienstag nur um die Berufung in einer presserechtlichen Angelegenheit geht. Aber was heißt hier »nur«: Allein dieser Vorgang hat den Verlag bereits über 10000 Euro gekostet. Und viel Zeit.
Pressefreiheit ist eben manchmal teurer als die monatliche Abogebühr. Die vielen und jahrelangen Versuche, die junge Welt in ihrer Meinungs-, Informations- und Berichterstattungsfreiheit dramatisch einzuschränken, können nur mit erheblichem finanziellen Aufwand zurückgeschlagen werden. Nur wenn die junge Welt über ausreichend Internet- und Printabonnements verfügt, kann sie sich diesen Aufwand überhaupt leisten. Auch deshalb braucht sie jedes Abo. Und ab und zu Spenden für den Prozeßkostenfonds. Sonst stehen Verlag, Redaktion und Genossenschaft das nicht durch.
Leider sind nicht alle Fälle, mit denen es die junge Welt zu tun hat, so einfach und damit so kostengünstig abzuwickeln wie die obengenannten. So findet am kommenden Dienstag ein Prozeß vor dem Hamburger Oberlandesgericht statt, den die junge Welt in erster Instanz bereits verloren hat. Zum Thema Sachsensumpf hatte jW-Autor Markus Bernhardt einen Beitrag geschrieben und den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses des sächsischen Landtages, den Linksparteiabgeordneten Klaus Bartl, zum Thema befragt. Dabei ging und geht es um das eigenartige journalistische Gebaren des damaligen Landeskorrespondenten der FAZ, Reiner Burger. Der wußte nämlich, daß die Vorwürfe gegen Staatsanwälte, Richter und Landesregierung allesamt nur heiße Luft und Medienrummel seien – und zwar Monate, bevor der Untersuchungsausschuß auch nur eine Akte einsehen oder auch nur einen Zeugen vernehmen konnte. In den von ihm angegriffenen jW-Beiträgen schilderten Bernhardt und Bartl auch ihre persönlichen Eindrücke, die sich ihnen aufgrund des Verhaltens Burgers aufdrängten. Burger widersprach nicht dem Vorwurf, daß er seinen Artikel persönlich dem Staatsanwalt Christian Avenarius zuspielte. Aber er interpretierte die subjektiven Eindrücke Bartls und Bernhardts so, als ob sie die Tatsachenbehauptung enthielten, er würde »im Auftrag redaktionsfremder Dritter« seine Artikel schreiben und verschicken. Das Gericht stellte in erster Instanz fest, daß sowas zwar nicht behauptet worden wäre, daß aber beim unbefangenen Leser durchaus ein entsprechender Eindruck erweckt worden sein könnte. Das war am 5.September 2008. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Untersuchungsausschuß noch immer keine vollständige Akteneinsicht und konnte noch immer nicht damit beginnen, Zeugen der Opposition zu vernehmen. Beides mußte erst vor dem Landesverfassungsgericht eingeklagt werden. Bis heute liegt ein Abschlußbericht nicht vor. Aber gegen eine Vielzahl von Journalisten, Staatsbediensteten und Zeugen wurden von der Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren wegen Verleumdung und anderer Vorwürfe eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft ging dabei sogar so weit, daß sie gegen Zeugen ermitteln ließ, die ihre Aussagen noch gar nicht beendet hatten. Da kann die junge Welt direkt froh sein, daß es bei ihrem Prozeß am kommenden Dienstag nur um die Berufung in einer presserechtlichen Angelegenheit geht. Aber was heißt hier »nur«: Allein dieser Vorgang hat den Verlag bereits über 10000 Euro gekostet. Und viel Zeit.
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Pressefreiheit ist eben manchmal teurer als die monatliche Abogebühr. Die vielen und jahrelangen Versuche, die junge Welt in ihrer Meinungs-, Informations- und Berichterstattungsfreiheit dramatisch einzuschränken, können nur mit erheblichem finanziellen Aufwand zurückgeschlagen werden. Nur wenn die junge Welt über ausreichend Internet- und Printabonnements verfügt, kann sie sich diesen Aufwand überhaupt leisten. Auch deshalb braucht sie jedes Abo. Und ab und zu Spenden für den Prozeßkostenfonds. Sonst stehen Verlag, Redaktion und Genossenschaft das nicht durch.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
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