-
02.04.2009
- → Inland
Reinickendorf gegen NPD-Parteitag
Berlin. Der Berliner Bezirk Reinickendorf hat Beschwerde gegen eine
Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts eingelegt, wonach der
rechtsextremen NPD am kommenden Wochenende Räume
überlassen werden müssen. Einen entsprechenden
Beschluß habe das Bezirksamt auf einer Sondersitzung am
Dienstag abend gefaßt, sagte ein Sprecher des Bezirks am
Mittwoch. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte zuvor einem
Eilantrag der NPD stattgegeben, wonach die neofaschistische Partei
verlangen kann, daß das Bezirksamt ihr den Ernst-Reuter-Saal
im Rathaus zur Durchführung ihres Bundesparteitages
überläßt.
Die Berliner VVN-BdA begrüßte am Mittwoch, daß der Bezirk und Bürgermeisterin Marlies Wanjura alle juristischen Möglichkeiten auszuschöpfen versuchen, um der NPD die Vermietung bezirkseigener Räume zu verweigern. Sollte die Entscheidung des Gerichtes dennoch zugunsten der NPD ausfallen, sei Zivilcourage gefragt. Die VVN ruft dazu auf, sich den Neonazis entgegenzustellen und den Parteitag zu verhindern. Für Samstag ist für 9 Uhr eine Demonstration am U-Bahnhof Wittenau angemeldet.(jW)
Die Berliner VVN-BdA begrüßte am Mittwoch, daß der Bezirk und Bürgermeisterin Marlies Wanjura alle juristischen Möglichkeiten auszuschöpfen versuchen, um der NPD die Vermietung bezirkseigener Räume zu verweigern. Sollte die Entscheidung des Gerichtes dennoch zugunsten der NPD ausfallen, sei Zivilcourage gefragt. Die VVN ruft dazu auf, sich den Neonazis entgegenzustellen und den Parteitag zu verhindern. Für Samstag ist für 9 Uhr eine Demonstration am U-Bahnhof Wittenau angemeldet.(jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland
