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junge Welt berichtete in ihrer Ausgabe von Donnerstag, 5. März, auf Seite vier unter der Überschrift »Protest gegen ›Thor-Steinar‹ in Berlin«, daß ein erstes Logo der bei Neonazis beliebten Marke Thor Steinar verboten wurde, weil es NS-Symbolen ähnelte. Weiter hieß es, daß das Tragen des alten Signets in mehreren Bundesländern weiterhin strafrechtlich verfolgt wird. Richtig ist, daß 2004 das öffentliche Verwenden des ursprünglichen Logos der Marke vom Landgericht Neuruppin als Straftat eingestuft wurde. Es kam aber zunächst zu keiner einheitlichen Rechtsprechung. Erst durch Entscheidungen diverser Gerichte 2005, 2006 und 2008, die eine Strafbarkeit in der Verwendung des Logos nicht gegeben sahen, setzte sich in der Rechtsprechung diese Einschätzung durch.
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Erschienen in der Ausgabe vom 06.03.2009, Seite 2, Inland

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