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06.03.2009
- → Inland
Berichtigung
junge Welt berichtete in ihrer Ausgabe von Donnerstag, 5.
März, auf Seite vier unter der Überschrift »Protest
gegen ›Thor-Steinar‹ in Berlin«, daß ein
erstes Logo der bei Neonazis beliebten Marke Thor Steinar verboten
wurde, weil es NS-Symbolen ähnelte. Weiter hieß es,
daß das Tragen des alten Signets in mehreren
Bundesländern weiterhin strafrechtlich verfolgt wird. Richtig
ist, daß 2004 das öffentliche Verwenden des
ursprünglichen Logos der Marke vom Landgericht Neuruppin als
Straftat eingestuft wurde. Es kam aber zunächst zu keiner
einheitlichen Rechtsprechung. Erst durch Entscheidungen diverser
Gerichte 2005, 2006 und 2008, die eine Strafbarkeit in der
Verwendung des Logos nicht gegeben sahen, setzte sich in der
Rechtsprechung diese Einschätzung durch.
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