-
17.12.2008
- → Inland
Ein-Prozent-Hürde verfassungswidrig
Münster. Die Ein-Prozent-Hürde im nordrhein-westfälischen Kommunalwahlgesetz ist verfassungswidrig. Die seit Herbst 2007 geltende Sperrklausel bewirke eine »Ungleichgewichtung der Wählerstimmen«, urteilte am Dienstag der Verfassungsgerichtshof des Landes in Münster. Die Richter hoben hervor, das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb sei ebenso wie der Grundsatz der gleichen Wahl »im Sinne einer strengen und formalen Gleichheit« zu verstehen. Das Gericht gab damit einem Antrag der rechtskonservativen Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) gegen das Gesetz statt.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland