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Ein-Prozent-Hürde verfassungswidrig

Münster. Die Ein-Prozent-Hürde im nordrhein-westfälischen Kommunalwahlgesetz ist verfassungswidrig. Die seit Herbst 2007 geltende Sperrklausel bewirke eine »Ungleichgewichtung der Wählerstimmen«, urteilte am Dienstag der Verfassungsgerichtshof des Landes in Münster. Die Richter hoben hervor, das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb sei ebenso wie der Grundsatz der gleichen Wahl »im Sinne einer strengen und formalen Gleichheit« zu verstehen. Das Gericht gab damit einem Antrag der rechtskonservativen Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) gegen das Gesetz statt.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 17.12.2008, Seite 4, Inland

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